Sonderrufnummern Einrichtung Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

    Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

    Beschreibung

    Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

    • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
    • von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden

    Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
    Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.

    Zuständigkeit

    Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

    Öffnungszeiten:

    Täglich 00:00 - 24:00

    Kontaktmöglichkeiten:

    Tel..: +49 2225-8924240

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2011 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straftat, Gewalt, Opfer, Telefon, Bundeskriminalamt, rechts, Hotline

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)