Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

    Ein verwandtes Kind adoptieren

    Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. 
    Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

    Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

    Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

    Bei  Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt

    Beschreibung

    Zum Amt gehördende Sachgebiete

    Sachgebiet Leistungen und Zentraler Service
    Sachgebietsleiter: Herr Daniel Ashoff

    Sachgebiet Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe
    Sachgebietsleiterin: Herr Dennis Döbber

    Sachgebiet Spezialdienste
    Sachgebietsleiter: Herr Matthias Schlitte

    Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Bedürfnisse oder Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien geht.

    Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Kindertageseinrichtungen, Elterngeld, Unterhalt und Beurkundungen, über den Allgemeinen Sozialdienst, die Erziehungsberatung bis hin zum Pflegekindwesen und Adoption.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-51470

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1423

    E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Weitere Informationen

    Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen. Wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:

    Frau Griethe: Telefon: 03941 5970-5952
    Frau Hofmann: Telefon: 03941 5970-5938
    Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903
    E-Mail: adoption@kreis-hz.de

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
    • Kopie der Heiratsurkunde
    • Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
    • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
    • BZR-Auszug
    • Gesundheitszeugnisse
    • Erweiterte Meldebescheinigung
    • Kopien von Einkommensnachweisen
    • Fotos (wenn möglich keine Passfotos)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.

    Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
    • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
    • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
    • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Stichwörter

    Verwandtes Kind aufnehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English