Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen Schutz und Erhaltung natürlicher Lebensräume, Artenvielfalt und Landschaften. Sie überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, berät Bürger und Verwaltungen, genehmigen Eingriffe in die Natur und sensiblisieren die Öffentlichkeit für Naturschutzbelange.
FAQs - Häufig gestellte Fragen (tba.)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: * Di 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 15:00 Uhr * Do 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ramona Pabst (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2901
Frau Katrin Münch (Stellvertretende Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2907
Frau Antje Göthel
Telefon Festnetz: 03491 806-2904
n.n.
Frau Franziska Vosmer
Telefon Festnetz: 03491 806-2910
Frau Nadja Winter
Telefon Festnetz: 03491 806-2905
Frau Sarah Schulze
Telefon Festnetz: 03491 806-2909
Voraussetzungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024
Stichwörter
Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild, Artenschutz