Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
Zuständigkeit
untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Naturschutz / Forsten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 213060
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 70.04
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7244
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Forsthoheit
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7350
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Naturschutz
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7254
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7261
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7260
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Fristen
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022
Stichwörter
Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild, Artenschutz