Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

    Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

    Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

    Zuständigkeit

    Untere Naturschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Naturschutz / Forsten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
    • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Fristen

    Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Stichwörter

    Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild, Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English