Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Ansprechpartner
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Aktuelles
Die untere Naturschutzbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Durchführung dieser Vorschriften und zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft zu treffen. Sind Teile von Natur und Landschaft rechtswidrig zerstört, beschädigt oder verändert worden, ordnet die Naturschutzbehörde die im Gesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen an. Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.
Beschreibung
Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind:
- Landschaftsrahmenplanung
- Biotopverbundplanung
- Eingriffsgenehmigung
- Bodenabbau
- Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
- Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister
- Ökokonto
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Natura 2000
- Vorkaufsrecht
- Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich
- Allgemeiner und besonderer Artenschutz
- Tiergehege und Zoos
- Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
- Kontrollen in den Schutzgebieten
- Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Naturschutzbeirat
- Naturschutzbeauftragte
- Feld- und Forstordnung
- Umweltinformation, Informationszugang
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige eines Tiergeheges, einschließlich Erweiterungen und wesentlichen Änderungen
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde
Voraussetzungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024
Stichwörter
Artenschutz, Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild