Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

    Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

    Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

    Ansprechpartner

    SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

    Aktuelles

    Die untere Naturschutzbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Durchführung dieser Vorschriften und zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft zu treffen. Sind Teile von Natur und Landschaft rechtswidrig zerstört, beschädigt oder verändert worden, ordnet die Naturschutzbehörde die im Gesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen an. Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.

    Beschreibung

    Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind: 

    • Landschaftsrahmenplanung
    • Biotopverbundplanung
    • Eingriffsgenehmigung 
    • Bodenabbau 
    • Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
    • Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister 
    • Ökokonto
    • Gesetzlich geschützte Biotope
    • Natura 2000 
    • Vorkaufsrecht 
    • Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich 
    • Allgemeiner und besonderer Artenschutz
    • Tiergehege und Zoos 
    • Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
    • Kontrollen in den Schutzgebieten
    • Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen 
    • Naturschutzbeirat 
    • Naturschutzbeauftragte
    • Feld- und Forstordnung
    • Umweltinformation, Informationszugang

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1423

    Fax: 03461 40-1902

    Formulare

    Anzeige eines Tiergeheges, einschließlich Erweiterungen und wesentlichen Änderungen

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
    • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Fristen

    Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Artenschutz, Wildtierhaltung, Tierhaltung, Gehegewild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)