• Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt)
Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Beschreibung

Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Zuständigkeit

untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde

Ansprechpartner

Für Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Fristen

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022

Version

Technisch erstellt am 18.07.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Artenschutz, Wildtierhaltung, Gehegewild, Tierhaltung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020