Jugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei

    Beschreibung

    Die unteren Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden setzen gesetzliche Vorgaben im Landkreis Wittenberg um und sind für Genehmigungen, Überwachungen und Prüfungen zuständig.

    Untere Waffenbehörde

    Die Behörde erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse wie Waffenbesitzkarten, Erwerbsberechtigungen und den Kleinen Waffenschein. Sie genehmigt Munitionserwerb, Schießerlaubnisse außerhalb von Schießstätten sowie sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Vorderladerschützen und Böllerschützen. Zudem führt sie Zuverlässigkeitsprüfungen durch, überwacht Schießstätten und führt Waffenaufbewahrungskontrollen durch.

    Im Bereich Kampfmittel registriert sie Verdachtsflächen, nimmt Anzeigen über Funde entgegen und bearbeitet Verfahren zur Freigabe von Flächen.

    Untere Jagdbehörde

    Die Behörde stellt Jagdscheine aus, überprüft Jagdpachtverträge und genehmigt Satzungen der Jagdgenossenschaften. Sie koordiniert Abschusspläne, kontrolliert Fütterungen und organisiert die Jägerprüfung. Zudem bestellt sie Wildschadensschätzer und Jagdaufseher und wirkt bei der Bekämpung von Wildseuchen mit.

    Untere Fischereibehörde

    Sie erteilt Fischereischeine, führt die Fischerprüfung durch und kontrolliert Fischereigewässer. Zudem prüft und genehmigt sie Fischereipachtverträge, erlaubt Fischereiveranstaltungen und bestellt Fischereiaufseher.

    Mit diesen Aufgaben gewährleistet die Behörde Sicherheit, Rechtskonformität und den nachhaltigen Umgang mit Natur und Ressourcen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Formulare vorhanden: nicht relevant

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  -  3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2023

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jagd, Jagdlizenz, Jägerschein, Jäger, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Jägerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020