Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Allgemeine Gefahrenabwehr
- Kampfmittel und Fundmunition
- Versammlungsrecht
- Jugendschutz
Gewerbeangelegenheiten
- § 30 GewO Privatkrankenanstalten
- § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
- § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
- § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
- § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten
Jagd-und Fischereiwesen
Personenstandswesen und Namensrecht
Schornsteinfegerwesen
Schwarzarbeit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht
Leistungen
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
- Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
- Fischereischein
- Fischerprüfung
- Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Kampfmittelbeseitigung
- Ladenöffnungszeiten
- Namensänderung
- Ordnungswesen
- Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
- Schornsteinfegerwesen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
- Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
- Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
- Waffenschein ausstellen
- Waffentransport - Erlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243
Fax: +49 3904 7240-54291
Kontaktperson
Herr Sebastian Reinhardt (Sachgebietsleiter)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243
Fax: +49 3904 7240-54291
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag Jagdschein
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Formulare
Formulare vorhanden: nicht relevant
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdkarte, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagen, Jagd, Jagdpatent, Jagdschein, Jagdwesen, Jäger, Jägerschein, Jagdlizenz