Jugendjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Aktuelles
Di 08:30-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Do 08:30-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jägerschein, Jägerei, Jagdlizenz, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdwesen, Jagd, Jäger