Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Formulare
Antrag Jagdschein
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz  am 02.12.22
Stichwörter
Jagdpatent, Jagdkarte, Jagd, Jägerei, Jäger, Jagdwesen, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Verlängerung, Jägerschein, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jagdschein