Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Beschreibung
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:
- immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
- wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
- sich nicht behaupten können.
Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.
Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:
- Entwicklung von Gruppendynamik.
- Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
- Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
- Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen.
- Konflikte friedlich lösen.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2253
Fax: 03491 806-2290
Telefon Festnetz: 03491 806-2241
Telefon Festnetz: 03491 806-2242
Kontaktperson
Herr Dustin Herzka
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2240
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Elke Trabitzsch
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2241
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jasmin Gräser
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2244
Frau Sarah Müller
Telefon Festnetz: +49 3491 806-3605
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Thomas Merten
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2255
Frau Nicole Hildebrandt
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2242
Frau Sabrina Eißner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2247
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Michaela-Adriana Scherz
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2249
Frau Doreen Meißner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2253
Fax: +49 3491 806-2293
Frau Lucie Bormann
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2246
Herr Nico Stein
Frau Susanne Heinrich
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2207
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jasmin Nitschke
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2251
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Anna Knape
Frau Michelle Brauer
Frau Marie-Luise Pliska
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
- Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
- Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Gruppenangebot, Adolsezenz, Jugendliche, Selbsthilfe