Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Für Ausleben wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Verlust des Falknerjagdscheins
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jäger, Jagdkarte, Jägerei, Jagd, Beizjagd, Jagen, Jagdpatent, Jagdwesen, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdlizenz, Jägerschein