Falknerjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Meggie Noack
Telefon Festnetz: 03491 806-1711
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdkarte, Jagdschein, Beizjagd, Jagen, Jagdlizenz, Falknerei, Jägerei, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jägerschein, Beize, Jäger, Jagdpatent, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis