Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Beschreibung
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
- Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Verbesserung der Beziehungen untereinander
Zuständigkeit
Erziehungsberatungsstellen
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7212
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 51.01
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7113
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Soziale Dienste - Jugendgerichtshilfe
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7114
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7115
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7117
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7101
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7103
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7127
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7191
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7106
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7104
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7198
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7121
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7116
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7105
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7107
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7119
Voraussetzungen
Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
- Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
- Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
- Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Streit, Trennung, Erziehungshilfe, Erziehungsberatung, Jugendamt, Probleme