sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

    • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Zuständigkeit

    Erziehungsberatungsstellen

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste

    Beschreibung

    Aufgaben:


    Beratungsbereich

    • allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts


    Hilfen zur Erziehung

    • teilstationär und ambulant in Form von Gruppenarbeiten und aufsuchenden Familienhilfen
    • stationär in Form von sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien


    Hilfen für junge Volljährige

    • die Altersgruppe der 18 - 21 Jährigen hat die Möglichkeit auf Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Hilfeleistungen im ambulanten und stationären Bereich


    Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

    • der Allgemeine Soziale Dienst wird durch die Familiengerichte aufgefordert in Verfahren mitzuwirken, bei denen es um die elterliche Sorge, den Umgang oder die Einsetzung einer Vormundschaft im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern geht


    Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

    • die Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst in Form von Ab Prüfungen von möglichen Gefährdungslagen für minderjährige Kinder und der Einleitung von notwendigen Schutzmaßnahmen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-56602

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1423

    E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erziehungsberatungsstellen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: 
    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Stichwörter

    Streit, Trennung, Erziehungshilfe, Erziehungsberatung, Jugendamt, Probleme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English