Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Kindschaftsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321(Beistandschaft / Beurkundung)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322(Beistandschaft / Beurkundung)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323(Beistandschaft / Beurkundung)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325(Beistandschaft / Beurkundung)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2332(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336(Vormundschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337(Vormundschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338(Vormundschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339(Vormundschaft)

    Fax: +49 3491 806-2290

    E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2023

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Alleiniges Sorgerecht, Negativbescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgerecht, Sorgeerklärung, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, Uneheliches Kind, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Negativattest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020