Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Unterhalt - Sachgebietsleitung 51.03
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7134
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7143
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7136
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7193
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7239
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7291
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7227
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7236
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7292
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7237
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7238
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Sorgeerklärung, Negativattest, Negativbescheinigung, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Gemeinsame Sorge, Sorgeregister, elterliche Sorge, Alleiniges Sorgerecht, Bescheinigung, Uneheliches Kind, Sorgerecht