Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
zuständige Stelle
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Unter "An wen muss ich mich wenden" finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.
Zuständigkeit
Jugendamt
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bo, Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Br-Bz, C, D, E, F, O, Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: G, Ha, Hi, La-Li, Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: H (außer Ha+Hi), I, Ka-Kö, Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: M, N, P, K, Sachbearbeiterin: Frau Dörge, Telefon: 03941 5970-2150, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: J, Q, R, T, Sachbearbeiterin: Frau Denecke, Telefon: 03941 5970-2143, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, Lo, Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Ku-Kü, Lu-Lz, U, V, W, X, Y, Z, Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: E222
Faxnummer: 03941 5970-1363-64
Kontakt per E-Mail: beistandschaften@kreis-hz.de
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe/Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit der Kolleginnen im Bereich der Beistandschaften ist von Montag bis Freitag von 08:00 - 10:00 Uhr.
Formulare
Antrag Negativbescheinigung_beschreibbar
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022
Stichwörter
Alleiniges Sorgerecht, Negativbescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgerecht, Sorgeerklärung, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, Uneheliches Kind, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Negativattest