Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Unter "An wen muss ich mich wenden" finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:

    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bo, Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: E219
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Br-Bz, C, D, E, F, O, Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: E219
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: G, Ha, Hi, La-Li, Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: E222
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: H (außer Ha+Hi), I, Ka-Kö, Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909, Raum: E226
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: M, N, P, K, Sachbearbeiterin: Frau Dörge, Telefon: 03941 5970-2150, Raum: E226
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: J, Q, R, T, Sachbearbeiterin: Frau Denecke, Telefon: 03941 5970-2143, Raum: E224
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, Lo, Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: E224
    Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Ku-Kü, Lu-Lz, U, V, W, X, Y, Z, Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: E222

    Faxnummer: 03941 5970-1363-64
    Kontakt per E-Mail:  beistandschaften@kreis-hz.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe/Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanebecker Straße 14

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit der Kolleginnen im Bereich der Beistandschaften ist von Montag bis Freitag von 08:00 - 10:00 Uhr.

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2012

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2023

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Alleiniges Sorgerecht, Negativbescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgerecht, Sorgeerklärung, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, Uneheliches Kind, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Negativattest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020