Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

    Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

    Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

    Beschreibung

    Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

    Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem "Leaving-Care-Prozess". Begleitet wird dieses vom örtlichen Pflegekinderdienst.

    Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.

    Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

    Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Soziale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
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      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegekind, Pflegekinderdienst, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de