Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Beschreibung
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Jana Koßmann
Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Pflegekinderwesen
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2215888
Fax: +49 345 2215910
Telefon Festnetz: +49 345 2215963
Telefon mobil: +49 151 54469552
E-Mail: pflegekinder@halle.de
Kontaktperson
Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegekinderdienst, Pflegekind, Pflegeeltern