Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung

    Beschreibung

    Gehört zu:  Abteilung Besondere Soziale Dienste >  Fachbereich Bildung >  Geschäftsbereich Bildung und Soziales

    Leitung: Jana Koßmann

    Adoptionsvermittlung
    Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.

    Pflegekinderwesen
    Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung  informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
    Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Radeweller Weg 13

    06128 Halle (Saale)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 345 2215910

    Telefon mobil: +49 151 54469552

    Telefon Festnetz: +49 345 2215963

    Telefon Festnetz: +49 345 2215888

    E-Mail: pflegekinder@halle.de

    Kontaktperson

    • Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215933

      E-Mail: felice.teschmer@halle.de

    • Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215883

      E-Mail: lydia.brode@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Pflegekinderdienst, Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind, Krankenhilfe, Beitragsübernahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de