Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung

    Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
    • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
    • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
    • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
    • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

    Lehrplan

    • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
    • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
    • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

    Lehrinhalte

    • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
    • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

    Lehrkräfte

    • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

    Lehrmaterial

    • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
      • Kursmaterialien,
      • Vortragsskripte,
      • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
      • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

    Ausstattung der Kursstätte

    • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
    • Anzahl der Plätze
    • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

    Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

           Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

    • Angaben zur Leistungsüberprüfung
    • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
    • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
    • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 100.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutz, Genehmigung, Schulung, Kurs Teilnahme, Kurs, Fachkundeerwerb, Kursanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English