Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung

    Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes

    Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.

    Beschreibung

    Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.

    Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.

    Zuständigkeit

    Landesjugendamt

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 15.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.10.2023 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)