Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Beschreibung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden.
Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7212
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 51.01
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7113
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Soziale Dienste - Jugendgerichtshilfe
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7114
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7115
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7117
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7101
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7103
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7127
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7191
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7106
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7104
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7198
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7121
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7116
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7105
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7107
Soziale Dienste - Sozialpädagogischer Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7119
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig.
- Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt "Antrag auf Hilfen für junge Volljährige".
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
- Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Kosten
Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt.
Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022