Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

    Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen

    Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

    Beschreibung

    Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

    Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
     

    Zuständigkeit

    Landesjugendamt

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1300.0 EUR

    Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1200.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2023

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Stichwörter

    internationale Adoption, Kosten Auslandsadoption, Internationale Adoption, Gebühren Auslandsadoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020