• Westheide (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z. B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und be-scheinigt werden.

Beschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.

Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Freiimfelder Straße 68

06112 Halle (Saale)

Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 52162200

Fax: 0345 52162401

E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

LAV

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs/Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Gebühr ab 200.0 EUR bis 1000.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) am 09.08.2022

Version

Technisch erstellt am 21.06.2023

Technisch geändert am 02.01.2024

Stichwörter

Technik, radioaktiv, Strahlenschutz, Stoffe, Fachkunde, Sachkunde, Bescheinigung, Röntgen, Umgang, Fachkundebescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020