Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

    Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

    Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 5643439

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Fristen

    Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Stichwörter

    Heimarbeitsanzeige, Heimarbeitserstanmeldung, Heimarbeit, Beschäftigung in Heimarbeit, Erstanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English