Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
Zuständigkeit
Landesamt für Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
Linie:- Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Voraussetzungen
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Fristen
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.03.2023
Stichwörter
Heimarbeitserstanmeldung, Erstanmeldung, Heimarbeitsanzeige, Beschäftigung in Heimarbeit, Heimarbeit