Schießerlaubnis beantragen
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Beschreibung
Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.
Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie
- in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen;
- als Jäger bei der befugten Jagdausübung schießen wollen oder Tiere schießen wollen, die dem Naturschutzrecht unterliegen, und über eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde verfügen;
- als Brauchtumsschütze auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, schießen wollen und dem Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine gültige Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs. 3 WaffG erteilt wurde;
- mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen;
- Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen;
- mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO2Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen;
- bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist;
- bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist.
Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie
- das entsprechende Alter haben sowie
- Ihr Bedürfnis,
- Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- Ihre persönliche Eignung,
- eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt
nachweisen.
Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
Wer außerhalb einer Schießstätte mit Schusswaffen schießen möchte, muss im Vorfeld bei der Waffenbehörde eine entsprechende Schießerlaubnis einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
Die zuständigen Mitarbeiter für Anliegen rund um das Thema Schießerlaubnisse erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Für Jäger:
persönlich:
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 307 b
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-4396 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Für Sportschützen:
persönlich:
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 307 d
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-4261 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Ansprechpartner
Für Wernigerode wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
- Nachweis eines Bedürfnisses
- Zum Beispiel Auftrag eines Gehegebetreibers, Tätigkeit als Wein-/Obstbauer
- Zulassung als Tierarzt
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Nachweis über ein waffenrechtliches Bedürfnis
- ggf. Antrag Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe unter dem Punkt "Formulare")
Voraussetzungen
- Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z .B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte).
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, mit einer Waffe zu schießen (Bedürfnis).
Sie müssen gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben. Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn Sie- in einem (Wild)Gehege Tiere zur (Wild-)Fleischproduktion schießen wollen;
- Obst oder Weinbauer sind oder eine Fischzuchtanlage betreiben und Schadvögel vertreiben (vergrämen) wollen;
- Tierarzt sind.
Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.
- Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Erteilung einer Schießerlaubnis setzt Ihre Zuverlässigkeit voraus. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden,- wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- wenn angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- wenn Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- wenn Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
- Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
- Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
Der Antragsteller bzw. die Verantwortliche Person muss:
- zuverlässig und persönlich geeignet sein
- die Sachkunde sowie
- eine Haftpflichtversicherung vorweisen sowie
- ein entsprechendes Bedürfnis begründen.
Zuverlässig bedeutet, Sie dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben; persönlich geeignet heißt, Sie dürfen nicht geschäftsunfähig, psychisch krank oder alkohol- oder drogenabhängig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
Den Antrag auf Erteilung Schießerlaubnis finden Sie am Seitenende. Die Schießerlaubnis geht oftmals mit der Erlaubnis zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen einher. Diesen Antrag finden Sie ebenfalls am Seitenende.
Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben mit den darin genannten Unterlagen einzureichen. Dies kann persönlich (unter Beachtung der Sprechzeiten), postalisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Von der Waffenbehörde wird dann geprüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, damit die Schießerlaubnis erteilt werden kann.
Diese Prüfung nimmt ca. 6 – 8 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch, da Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, der örtlichen Polizeidienstelle sowie von der Landesbehörde für Verfassungsschutz eingeholt werden müssen.
Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie unaufgefordert von uns dahingehend benachrichtigt, dass die Schießerlaubnis erteilt wurde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
Bei Antragstellung sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.
Kosten
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schießerlaubnis beantragen
- Für die Erteilung einer Schießerlaubnis inkl. Ausnahmegenehmigung Führen von Waffen für 1 Jahr (Schütze) fallen Gebühren in Höhe von 142,50 € an.
- Für die Erteilung einer Schießerlaubnis inkl. Ausnahmegenehmigung Führen von Waffen für 3 Jahre (Schütze) fallen Gebühren in Höhe von 356,25 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022
Stichwörter
Erlaubnispflichtige Waffen, Waffe in der Öffentlichkeit, Schießerlaubnis beantragen, Schießen mit Waffen