• Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt)
Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte Entgegennahme

Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Zuständigkeit

Waffenbehörde (Landkreis und Dessau-Roßlau) bzw. Polizeidirektion Magdeburg und Halle (Saale).

Ansprechpartner

Für Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.  

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fristen

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

Version

Technisch erstellt am 16.06.2023

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020