Baubeginn anzeigen
Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies eine Woche vorher anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.
Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Für Allstedt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)
Formulare
Formular vorhanden: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie haben eine Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.
Beachten Sie die Fristen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind.
Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit der Bauausführung beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde etwas anderes verfügt, müssen Sie dies beachten.
Fristen
Mindestens eine Woche vor Baubeginn
Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann müssen Sie eventuell eine Geldbuße zahlen
Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Baustart, Beginn der Bauausführung, Baubeginnsanzeige, Baugenehmigung, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baubeginn, Unterbrechung von Bauvorhaben, Wiederaufnahme von Bauvorhaben