Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Bauordnung

    Beschreibung

    Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Arnimer Damm
      Linie:
      • Bus: Arnimer Damm
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371

    E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
    • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Baugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Änderung, Bauvorhaben, Geltungsdauer der Baugenehmigung, Gebäude, Verlängerung, Anlagen, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Verlängerung der Baugenehmigung, Baugenehmigung, Bauantrag, Verlängerungsantrag, bauliche Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English