Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Beseitigung einer Anlage anzeigen

    Wenn die Beseitigung Ihrer Anlage nicht verfahrensfrei ist, müssen Sie die Beseitigung anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen, wenn Sie eine bauliche Anlage entfernen wollen.

    Dies gilt für eine nicht verfahrensfreie Beseitigung.

    Verfahrensfrei dürfen Sie folgende Anlagen beseitigen:

    • Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA (zum Beispiel: kleinere Garagen, Masten oder Mauern)
    • freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
    • sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

    Sie können mit der Beseitigung der Anlage einen Monat nach Ihrer Anzeige beginnen, wenn die Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift.

    Wenn Sie nur einen Teil eines Bauvorhabens beseitigen möchten, ist dies eine Änderung einer baulichen Anlage. Hierfür benötigen Sie dann eine Baugenehmigung.

    Bei nicht freistehenden Gebäuden gilt: Sie müssen die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, prüfen lassen. Die Prüfung muss ein qualifizierter Tragwerksplaner vornehmen. Die Beseitigung muss dann überwacht werden. Dies gilt nicht, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Abteilung Baugenehmigung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
      -  Voranfragen
      -  Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
      -  Genehmigungsfreistellungen
      -  Abbruchanzeige
    • Bauzustandsbesichtigungen
    • Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
    • Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
    • Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
    • Abnahme Fliegender Bauten
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Leitung: MatthiasThielicke-Bendix

    Zugeordnete  Bereiche:

    Team Zentrale Beratung / Antragstellung
    Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West
    Team Baugenehmigungsverfahren Süd / Ost
    Team Bautechnische Nachweise
    Team Rechnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2216306

    Fax: +49 345 2216302

    E-Mail: bauen@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2022

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige (digital oder schriftlich)  
    • bei nicht freistehenden Gebäuden:
      • Nachweis der Standsicherheit und
      • Bestätigung der Standsicherheit von einem qualifizierten Tragwerksplaner

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen die Anzeige zur Beseitigung einer Anlage online oder schriftlich.

    Bei einer Anzeige in Textform über das Formular gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde nimmt die Anzeige und den Nachweis des qualifizierten Tragwerksplaners entgegen und prüft deren Vollständigkeit.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder die Unklarheiten zu beseitigen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige
    • Wenn sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde ihre Anzeige angenommen und Sie können mit der Beseitigung beginnen.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens 1 Monat vorher anzeigen.

    Kosten

    Die Anzeige ist kostenlos. Es fallen dafür keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2023

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Beseitigung einer Anlage, Baugenehmigungsverfahren, Abbruch, Anzeige, bauliche Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020