Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern möchten, benötigen Sie vorher eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Vorharz (Kreis Harz, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck

    Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
    • Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
    • Sie erhalten den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

    • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben
    • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

    In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

    Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um 2 Monate (höchstens) verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Errichtung, Nutzungsänderung, Bauantrag, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Baugenehmigungsverfahren, Änderung, Gebäude, Antrag auf Nutzungsänderung, Anlagen, Nutzung, Bauen, Bauvorhaben, bauliche Anlage, Hausbau, Verwendung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English