Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern möchten, benötigen Sie vorher eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-6201

    Fax: +49 3904 7240-56610

    E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
    Erklärung zum Kriterienkatalog
    Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
    Anzeige der Beseitigung von Anlagen
    Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
    Vorbescheid beantragen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck

    Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
    • Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
    • Sie erhalten den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

    • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben
    • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

    In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

    Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um 2 Monate (höchstens) verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Änderung, Verwendung, Antrag auf Nutzungsänderung, bauliche Anlage, Anlagen, Gebäude, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Nutzung, Errichtung, Bauvorhaben, Hausbau, Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de