Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Beschreibung

    Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben errichten dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Querfurt - Bauamt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Markt 9

    06268 Querfurt

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja

    Markt

    Bus: Stadtlinie

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Bauamt ist nicht barrierfrei zu erreichen. Geheingeschränkte Personen melden sich bitte zuvor telefonisch an.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034771 60161

    Fax: 034771 60152

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Weitere Informationen

    Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2023 (von: Steinicke, Daniela)

    Technisch geändert am 23.05.2024 (von: Steinicke, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält

    Voraussetzungen

    • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften

    Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn

    • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
    • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
    • die Erschließung gesichert ist und
    • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
    • Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie keine Untersagung beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
    • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie in diesem Fall die Gebühren.

    Fristen

    Keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen

    Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

    Kosten

    Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 31.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellung, Bauen, Hausbau, Anlagen, Bebauungsplan, Errichtung, bauliche Anlage, Wohngebäude, Bauvorhaben, Bebauungsgebiet, Gemeinde, Gebäude, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)