Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen

    Für die Änderung von bestimmten Gebäuden oder Anlagen brauche Sie keine Baugenehmigung. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Beschreibung

    Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben verändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße
    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Moltkestraße 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße
    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651528

    E-Mail: bauaufsichtsamt@stendal.de

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält

    Voraussetzungen

    • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften

    Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn

    • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
    • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
    • die Erschließung gesichert ist und
    • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder den Bau untersagt.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
    • Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie keine Untersagung beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
    • Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
    • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen

    Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

    Kosten

    Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Wohngebäude, Gebäude, Genehmigungsfreistellung, bauliche Anlage, Anlagen, Hausbau, Änderung, Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Bauen, Bebauungsgebiet, Gemeinde, Errichtung, Bauvorhaben, Bebauungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English