Verlängerung des Vorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Bauordnung
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Arnimer Damm
Linie:- Bus: Arnimer Damm
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 63.01
Telefon Festnetz: +49 3931 7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 1
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7336
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 2
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
erforderliche Unterlagen
Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
Voraussetzungen
- gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
- Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.
Kosten
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023
Stichwörter
Bauvorbescheid, Bauen, Voranfrage, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Gebäude, Vorbescheid, Verlängerung