Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung

    Verlängerung des Vorbescheids beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Teuchern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

    Voraussetzungen

    • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
    • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Leisten Sie die Vorauszahlung.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

    Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

    Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
    • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Bauvorbescheid, Bauen, Voranfrage, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Gebäude, Vorbescheid, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English