Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung

    Verlängerung des Vorbescheids beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-56610

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-6201

    E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

    Voraussetzungen

    • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
    • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Leisten Sie die Vorauszahlung.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

    Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

    Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
    • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Vorbescheid, Voranfrage, Gebäude, bauliche Anlage, Bauvorbescheid, Bauvorhaben, Bauen, Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de