Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Beschreibung
Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link
E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.
Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.
In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.
Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:
Annaburg
Herr Lommert
03491-806-2807
Bad Schmiedeberg
Frau Thäle
03491-806-2812
Coswig (Anhalt)
Oranienbaum-Wörlitz
Herr Müller
03491-806-2809
Gräfenhainichen
Frau Brinkmann
03491-806-2804
Jessen (Elster)
Frau Mählis
03491-806-2808
Kemberg
Frau Richter
03491-806-2811
Lutherstadt Wittenberg
Herr Fehrmann
03491-806-2806
Zahna-Elster
Herr Lommert
03491-806-2807
Adresse
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2850
Fax: 03491 806-2891
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung
erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese zu ergänzen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:
- Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben oder
- Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.
In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.
Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Kosten
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024
Stichwörter
Baugenehmigung, Gebäude, Bauen, Hausbau, Bauantrag, Anlage, Änderung, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Baugenehmigungsverfahren