Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Nutzungsaufnahme anzeigen

    Sie müssen die Nutzung einer Anlage anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

    Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Erxleben wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der Nutzungsaufnahme (digital oder schriftlich)
    • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung. Das gilt nicht für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen.

    Formulare

    Formular vorhanden: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

    Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

    • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

    In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2023

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Nutzungsaufnahme, Bauüberwachung, Bauzustand, Bauvorhaben, Nutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020