Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2891

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Kontaktperson

    • Herr Harald Sachse

      Telefon Festnetz: 03491 806-2819

      Fax: 03491 806-2890

    • Herr Michael Dorn

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

      Fax: 03491 806-2890

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
    • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Errichtung, Bauen, Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvorhaben, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren, bauliche Anlage, Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de