Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Dähre wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
    • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Verlängerung, Errichtung, Gebäude, Baugenehmigung, bauliche Anlage, Bauantrag, Bauen, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English