Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.
Zuständigkeit
untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist. Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr
Kosten
Gebühren mindestens 50 €
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023
Stichwörter
Bauen, Baugenehmigungsverfahren, Verlängerung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Gebäude, bauliche Anlage, Bauantrag, Bauvorhaben