Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.
Zuständigkeit
untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Abteilung Baugenehmigung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
- Voranfragen
- Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
- Genehmigungsfreistellungen
- Abbruchanzeige - Bauzustandsbesichtigungen
- Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
- Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
- Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Abnahme Fliegender Bauten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Leitung: Herr Thielicke-Bendix
Zugeordnete Teams:
Team Zentrale Beratung / Antragstellung
Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Hr. Matthias Thielicke-Bendix (Abteilungsleiter)
Fr. Jutta Aethner (Sachbearbeiterin)
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist. Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr
Kosten
Gebühren mindestens 50 €
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauantrag, Verlängerung, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Bauvorhaben, Nutzungsänderung, bauliche Anlage