Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Dann prüft die Behörde zum Beispiel bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser -zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

    In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-6201

    Fax: +49 3904 7240-56610

    E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Erklärung zum Kriterienkatalog
    Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
    • Lageplan,
    • Bauzeichnungen,
    • Baubeschreibung.

    Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Standsicherheitsnachweis,
    • Brandschutznachweis,
    • Angaben über die gesicherte Erschließung.

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
    • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
    • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

    Kosten

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Antrag auf Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Baugenehmigungsverfahren, Verwendung, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Errichtung, Bauen, Gebäude, Nutzung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Anlagen, Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English