• Halberstadt (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt)
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für: 

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.         

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Für Halberstadt (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich)

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
     

Kosten

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50,00 EUR bis 5.000,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50,00 EUR bis 500,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

Version

Technisch erstellt am 02.06.2023

Technisch geändert am 04.02.2025

Stichwörter

Bauvorhaben, Befreiung, Abweichung, Ausnahme, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Bauen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020